Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Am 23. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1937, die sogenannte Hinweisgeberschutz- oder Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet. Diese hat das Ziel, Personen, die innerhalb eines Unternehmens Verstöße gegen Gesetze feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Unter Repressalien sind dabei direkte oder indirekte Nachteile im beruflichen Kontext zu verstehen, die sich auf die meldende Person nachteilig auswirken könnten.
Lernziele:
In dem Seminar werden Sie mit den Grundlagen des neuen Rechts vertraut und werden befähigt, die konkreten Anforderungen in Ihrer Organisation umzusetzen.
Zielgruppe:
Alle Interessierten und insbesondere Mitarbeiter*innen, die sich auf ihre zukünftige Rolle der*des Hinweisgeberschutzbeauftragten innerhalb ihrer Organisation vorbereiten möchten
Termine:
03. Juli 2024 // von 10:00-12:30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter beigefügtem Link.