Fachinformation
12.01.2023 Fachbereich Menschen mit Behinderung, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Einmalzahlung an gehörlose Menschen mit dem Merkeichen Gl

Das ZBFS hat uns mitgeteilt, dass inzwischen etwa die Hälfte der für die Einmalzahlung in Betracht kommenden Personen (Merkzeichen Gl war zum 1. Juni 2022 gemäß § 152 Abs. 4 SGB IX zuerkannt)  die Leistung beantragt haben.

Hinsichtlich der Einmalzahlung sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Der Antragstellerin bzw. dem Antragssteller können, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, einmalig 145 Euro gewährt werden. Die Leistung ist an keinen bestimmten Verwendungszweck gebunden.
  • Die Einmalzahlung kann bis zum 28. Februar 2023 (Eingangsdatum) beantragt werden
  • Antragstellung und Auszahlung der Einmalzahlung erfolgen über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
  • Die Antragsstellung ist ab heute möglich und sollte über den angebotenen Online-Antrag erfolgen. Der Online-Antrag ist unter untenstehendem Link abrufbar.

Sollten bei der Antragstellerin bzw. dem Antragssteller die persönlichen oder technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Antrages nicht vorliegen, wird auf Anfrage ein Papierantrag durch die Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellt.

Quelle: ZBS

Fachbereich Menschen mit Behinderung, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Verantwortlich:
Bettina Wagner, Referentin Teilhabe von Menschen mit Behinderungen