Fachinformation
16.12.2022 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Frauen und Mädchen

Förderung von Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt

Nach einer Modellprojektphase wurde die Förderrichtlinie für die Förderung der Fachstellen für Täterarbeit bis 2026 verlängert.

Die Fachstellen ergänzen den Gewaltschutz, indem sie ein Angebot der Arbeit mit straffälligen Tätern sowie Selbstmeldern bei häuslicher Gewalt bieten. Die Förderung der Personalkosten bleibt erhalten und die Sachkostenförderung konnte erhöht werden.

Dem Paritätischen in Bayern gehören fünf Fachstellen für Täterarbeit in Bayern an.

Veröffentlichung der Förderrichtlinie unter

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/652/baymbl-2022-652.pdf

Quelle: Bayerisches Ministerialblatt

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Frauen und Mädchen

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse