Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Alle fünf Jahre werden in Deutschland Schöff*innen gewählt. Schöff*innen sind ehrenamtliche Laien-Richter*innen. Gemeinsam mit Berufsrichter*innen entscheiden sie in Strafverfahren gegen Erwachsene und Jugendliche. Als gleichberechtigte Richter*innen nehmen sie maßgeblich Einfluss auf das Strafmaß und damit auf die Lebensläufe und Teilhabechancen von Menschen. Schöff*innen tragen damit eine hohe Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie sowie für die Transparenz und Unabhängigkeit unseres Rechtssystems.
Aktuell laufen die Bewerbungen für die Schöffenwahl 2023. Interessierte Bürger*innen, die sich für ein Schöffenamt bewerben möchten, müssen bei Beginn der Amtsperiode
Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist nicht notwendig.
Die Schöff*innen werden auf Vorschlag der Gemeinden oder der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Rechtsextreme und Reichsbürger*innen haben früh erkannt, dass sie über das Schöffenamt Einfluss auf unsere Rechtsprechung nehmen können: Sie mobilisieren seit langem ihre Anhänger*innen, als Schöff*in tätig zu werden. Dabei spielt ihnen in die Hände, dass sich viel zu wenige Menschen als Schöff*innen bewerben. Umso wichtiger ist es, dass sich Demokrat*innen in diesem wichtigen Ehrenamt engagieren! Damit unsere Rechtsprechung fair und unabhängig bleibt.
Wer sich für ein Schöffenamt interessiert, kann sich an seine Wohnsitzgemeinde oder das zuständige Jugendamt wenden.
Mehr Informationen zum Schöffenamt gibt es unter den untenstehenden Links.