Fachinformation
14.04.2023 Mitgliederangelegenheiten

SCHUFA Holding löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten

Der Generalanwalt des EuGH hatte sich am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen

Die SCHUFA Holding hat heute per Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie die Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten löscht. Hintergrund sind aktuell laufende Verfahren zu Speicherfristen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof.

In der Pressemitteilung heißt es: "Konkret heißt das: Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen."

Eine Gesamtübersicht finden Sie in dem beigefügten Link

Information von Mara Dehmer, Referentin Paritätischer Gesamtverband, Berlin

Mitgliederangelegenheiten
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service