Fachinformation
26.07.2023 Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfe

12 Millionen Euro für die Selbsthilfe in Bayern

Im Jahr 2023 fördert die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Bayern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit 12,1 Millionen Euro – so viel, wie nie zuvor. Dies teilt die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern zum vorläufigen Abschluss der Förderrunde 2023 mit.

Der weitaus größte Teil der Fördersumme mit einem Volumen von 6,2 Millionen Euro verteilt sich auf über 2.000 Selbsthilfegruppen und 13 regionale Runde Tische in Bayern.

Rund 3,3 Millionen Euro werden zur Unterstützung von 38 Selbsthilfekontaktstellen in Bayern eingesetzt und 2,6 Millionen Euro (2022: 2,2 Millionen Euro) gehen an 60 Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene. Landesorganisationen beraten und vernetzen die angeschlossenen Selbsthilfegruppen, organisieren Schulungen, Seminare, Konferenzen und Tagungen für ihre Mitglieder, erstellen Informationsmaterialien und sind nicht zuletzt Interessensvertretungen im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich.

Der Paritätische in Bayern engagiert sich auf allen Ebenen der gesetzlichen Selbsthilfeförderung und vertritt sowohl Selbsthilfegruppen als auch Landesorganisationen bei ihren Anträgen. Er unterstützt den Ausbau und die Weiterentwicklung der Selbsthilfestrukturen in Bayern.

Erfreulicherweise nimmt nach Corona die Selbsthilfearbeit auf allen Ebenen wieder Fahrt auf. Entsprechend stiegen die Anträge auf pauschale Förderung zur Finanzierung von regelmäßigen Aktivitäten aber auch die Projektanträge für Zuschüsse zu besonderen Vorhaben. Dabei hat sich das Spektrum der Selbsthilfearbeit nach Corona verändert: So sind neue Themen wie Long- oder Postcovid hinzugekommen und auch das Thema Mediensucht hat infolge des Digitalisierungsschubs während der Pandemie den Bedarf an entsprechenden Selbsthilfeprojekten geweckt.

Steigende Energiepreise und sonstige inflationsbedingte Kostenschübe machen auch vor den Selbsthilfeinitiativen nicht halt. Die Krankenkassenverbände in Bayern konnten über Restmittel aus den Vorjahren einen Großteil der Kostensteigerungen auffangen.

Die regionalen Runden Tische in Bayern stellen weiterhin ein unbürokratisches Förderverfahren vor Ort sicher.

Die Selbsthilfeförderung ist fest im Sozialgesetzbuch verankert und ermöglicht den gesetzlichen Krankenkassen, gesundheitsbezogene Bestandteile der Selbsthilfearbeit finanziell zu fördern. Der GKV-Leitfaden zur Selbsthilfe gibt dabei einen breiten Rahmen der Fördermöglichkeiten vor.

Quelle: GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern

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Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse