Fachinformation
21.07.2023 Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Ältere Menschen, Gesundheit, Pflege

Änderung der landesrechtlichen Regelungen bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflege)

Änderungen der AVSG und VV-AVSG

Mit Wirkung ab dem 1. September 2023 werden folgende Änderungen der AVSG und der Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 (VV-AVSG) in Kraft treten:

Verstetigung der Fachstellen für Demenz und Pflege:
Die bislang als Modellprojekte geförderten Fachstellen für Demenz und Pflege werden nun regelhaft als Angebot zur Unterstützung im Alltag verstetigt und können nach Anerkennung entsprechend gefördert werden.

Klarstellung und Aktualisierung zum Qualifikations- und Schulungserfordernis: 
Es wird verdeutlicht, dass Helfende ohne Leitungs- oder Schulungsfunktion für ihren Einsatz in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag

  • entweder über eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation (insbesondere: abgeschlossene mindestens einjährige Ausbildung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft oder abgeschlossene mindestens zweijährige Berufserfahrung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft)
  • oder mindestens über die für Angebote zur Unterstützung im Alltag konzipierte Schulung verfügen müssen.
  • Das „Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI“ umfasst ab 01.09.2023 nur noch 30 Unterrichtseinheiten (UE). Festgeschrieben wurde zudem, dass Schulungen und Fortbildungen im Präsenz- oder Online-Live-Format möglich sind.


Erleichterungen der Fördervoraussetzungen für Trägerangebote: 
Einige Erleichterungen, die anlässlich und während der Corona-Pandemie seitens des Pflegeministeriums geschaffen wurden, werden in die AVSG und VV-AVSG aufgenommen, wie beispielsweise:

  • Erleichterung der Fördermöglichkeit bei Angehörigengruppen: Anzahl der Teilnehmenden (durchschnittlich drei Angehörige) und Anzahl der Treffen (jährlich mindestens sechs Treffen)
  • Erleichterung der Fördermöglichkeit bzgl. ehrenamtlicher Einsatzstunden: Reduzierung des jährlichen Mindestmaßes auf 100 Einsatzstunden
  • Verzicht auf die bislang erforderliche Unterschrift der Teilnehmenden auf Angebotsteilnehmerlisten


Die Änderung der AVSG sind zu finden unter https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-342/

Die Änderung der VV-AVSG sind zu finden unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-346/

Quelle: Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Ältere Menschen, Gesundheit, Pflege

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse