Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Wir erinnern noch einmal daran, dass die vom Paritätischen Gesamtverband in Kooperation mit den Landesverbänden herausgegebenen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB und AVB II) mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 eingefroren werden. Das bedeutet, dass die AVB/AVB II über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr weiterentwickelt werden. Es wird keine aktualisierten Fassungen mehr geben.
Einrichtungen, die unsere AVB oder AVB II anwenden, ist daher noch einmal dringend zu empfehlen, dass sie sich neu orientieren, welche Vertragswerke und Vergütungsmodelle sie in Bezug auf ihre Mitarbeiter*innen in Zukunft anwenden wollen. Auf das sich stetig erweiternde Tarifangebot der Paritätischen Arbeitgeberverbände PATT und PTG haben wir bereits hingewiesen.
Der Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. – Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (paritaet-ptg.de)
In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen bietet der PATT Rahmen-, Vergütungs-, Ausbildungs- und weitere Tarifverträge an. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gelten inzwischen, neben einem Bundesmanteltarifvertrag, von der PTG abgeschlossene Entgelttarifverträge sowie weitere PTG-Tarifwerke. Auch in den verbliebenen Bundesländern gibt es vielfach schon Bestrebungen zum Abschluss Paritätischer Tarifverträge. Interessierte AVB-Anwender können über ihre Landesverbände den Stand der Dinge erfragen.
Außerdem hat der Gesamtverband vor allem für kleinere Einrichtungen Basis-Arbeitsvertragsmuster entwickelt, die Paritätische Mitglieder über ihre Landesverbände beziehen können.
Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband, Berlin
zivilrecht(at)paritaet.org