Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für den Arbeitsmarkt herausgegeben.
Mit dem Arbeitsmarktfonds sollen vor allem die Chancen für Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migrant*innen oder Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
Die zentrale Herausforderung auf dem bayerischen Arbeitsmarkt ist derzeit die Sicherung der Fachkräftebedarfe. In Bayern herrscht ein branchenübergreifender und flächendeckender Fachkräftemangel. Um den Fachkräftebedarf zu decken, ist ein wichtiger Baustein, marktbenachteiligte arbeitslose Menschen mit geringen oder fehlenden beruflichen Kenntnissen (weiter) zu qualifizieren sowie junge marktbenachteiligte Menschen in eine Ausbildung zu integrieren bzw. in dieser zu halten. Mit entsprechenden Maßnahmen aus dem Arbeitsmarktfonds soll dazu beigetragen werden, dieser aktuellen Herausforderung zu begegnen.
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt.
Förderfähig sind Maßnahmen, die unter einen der folgenden Förderschwerpunkte (FSP) fallen:
Weitere Informationen in der Förderrichtlinie:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/67/baymbl-2025-67.pdf
Quelle: Bayerisches Ministerialblatt