Fachinformation
22.08.2023 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Kinder und Jugend

Bayerischer Kulturfonds „Kulturelle Bildung“

Das Bayer. Kultusministerium fördert partizipative Projekte der Kulturellen Bildung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch im internationalen Ideenaustausch. Hierfür wurde am 16.08.2023 eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht.

Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von partizipativen Projekten gefördert werden, in denen die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung.

Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts (in Ausnahmefällen GbR), mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind. Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Anträge sind schriftlich bei der Bewilligungsbehörde grundsätzlich bis zum 1. März vor Beginn des Schuljahres (Förderjahr) einzureichen, in dem das Projekt begonnen werden soll.

Weitere Informationen unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/409/baymbl-2023-409.pdf

Quelle: Bayerisches Ministerialblatt

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Kinder und Jugend

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse