Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossen und dem Gesetzesvorhaben für Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zugestimmt.
Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie 2020/1828. Da die Beteiligung des Bundesrates für dieses Gesetzesvorhaben erforderlich ist, wird das Gesetz wohl frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2023 in Kraft treten können. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist überfällig und hätte bereits bis zum 25. Juni 2023 erfolgen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Maßnahmen die EU-Kommission wegen dieser verzögerten Umsetzung gegen Deutschland einleiten bzw. fortführen wird.
Information von Paritätischer Gesamtverband, Berlin