Fachinformation
14.07.2023 Mitgliederangelegenheiten

Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossen

Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossen und dem Gesetzesvorhaben für Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zugestimmt.

Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie 2020/1828. Da die Beteiligung des Bundesrates für dieses Gesetzesvorhaben erforderlich ist, wird das Gesetz wohl frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2023 in Kraft treten können. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist überfällig und hätte bereits bis zum 25. Juni 2023 erfolgen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Maßnahmen die EU-Kommission wegen dieser verzögerten Umsetzung gegen Deutschland einleiten bzw. fortführen wird.

Information von Paritätischer Gesamtverband, Berlin

Mitgliederangelegenheiten
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service