Fachinformation
21.04.2023 Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Ältere Menschen, Pflege

Der Freistaat Bayern fördert ambulant betreute Wohngemeinschaften, den Aufbau von Kurzzeitpflegeplätzen und verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege

Eine entsprechende Förderrichtlinie des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums (StMGP) wurde neu gefasst und mit Wirkung bis zum 31.12.2026 veröffentlicht.

Für Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege stehen bis zu 100.000 Euro je Projekt zur Verfügung.

Der Auf- und Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird nun je Projekt mit bis zu 40.000 Euro gefördert statt bisher mit bis zu 25.000 Euro.

Für die dauerhafte Umwandlung von Langzeitpflegeplätzen in Kurzzeitpflegeplätze sowie die Schaffung von festen Kurzzeitpflegeplätzen können bis zu 10.000 Euro beantragt werden.

Hier der Link zur neu gefassten Richtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/182/baymbl-2023-182.pdf

Quelle: Bayerische Staatsregierung

Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Ältere Menschen, Pflege

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse