Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Gestiegene Kosten und Gehälter haben Auswirkungen auch auf Projektplanung- und Durchführung. Um den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, hat das Kuratorium der Aktion Mensch eine die Anhebung der Personalkostenobergrenzen für alle aktiven Förderangebote sowie des maximalen Zuschusses in ausgesuchten Förderangeboten beschlossen.
Dies bedeutet im Detail:
1. Erhöhung der Personalkostenobergrenze
Die jeweiligen Obergrenzen der drei Kategorien werden wie folgt erhöht:
Bei Leitung von 90.000 Euro auf 100.000 Euro
Bei Betreuung von 70.000 Euro auf 80.000 Euro
Bei Verwaltung von 50.000 Euro auf 60.000 Euro
2. Zuschusserhöhungen
Die Zuschüsse werden wie folgt angehoben:
Anschubfinanzierung – neue Angebote:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)
Anschubfinanzierung – bestehende Angebote:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)
Projektförderung bis zu maximal 300.000 Euro:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)
Projektförderung bis zu maximal 150.000 Euro*:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)
* „Strukturhilfen für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe“ und die „Projektförderung für neue Angebote für 2-8 Personen“ im Lebensbereich Wohnen
Die Erhöhungen treten zum 02. Januar 2024 in Kraft.
Für die Antragstellung heißt das konkret:
Anträge, die vor dem 02. Januar 2024 eingereicht wurden/werden, sind von der Erhöhung ausgeschlossen.
Anträge, die bereits in diesem Jahr angelegt aber erst im Jahr 2024 eingereicht werden, werden (durch die Aktion Mensch) im System auf die höheren Summen „umgezogen“.
Quelle: Aktion Mensch