Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Die Bayerische Verwaltungsbehörde ESF informiert: Für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeit-/Arbeitslose und für Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosten mit Fluchthintergrund können ab sofort 50% Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und 20% Mittel des Freistaates Bayern beantragt werden.
Die Förderung soll die Qualifizierung und die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen verbessern. Ziel für die Teilnehmenden ist die Verbesserung und/oder der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Diese soll durch die Kombination von beruflicher Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung erreicht werden und möglichst zur Integration in den Arbeitsmarkt führen.
Für Langzeitarbeitslose bzw. Arbeitslose mit Fluchthintergrund kann eine Qualifizierung neben dem Erlernen von beruflichen Schlüsselqualifikationen für einen anerkannten Beruf durch den ESF+ gefördert werden. Zusätzlich können Defizite mit gezieltem Sprachunterricht und sozialpädagogische Betreuung ausgeglichen werden. Schließlich ergänzt ein Praktikum den theoretischen und fachpraktischen Unterricht und erhöht die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme.
Nach Absprache mit den örtlichen Jobcentern können in ganz Bayern Weiterbildungsanbieter solche Projekte beantragen. Die Maßnahmen werden vorrangig durch eine Kombination aus 50% ESF+ Mitteln, 20% Landesmitteln und der Leistung des Bürgergeldes der Teilnehmenden der Bundesmittel für das Bürgergeld finanziert, so dass sie für die Teilnehmenden kostenfrei sind. Es können auch bestimmte Personen mit Arbeitslosengeldbezug teilnehmen.
Pauschalen sorgen für eine einfache Förderung. Eigenmittel sind nicht einzubringen. Mehr Informationen über die Förderbedingungen unter den folgenden Seiten:
Förderaktion 10.1: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales