Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Familien sind zentral für das Aufwachsen von Kindern. Sie bieten Schutz und spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der intellektuellen, emotionalen und körperlichen Entwicklung und ebnen Kindern damit den Weg ins Leben. Kinder lernen in der Familie zentrale Grundlagen für das soziale Miteinander und demokratische Grundkompetenzen. Die in Familien geleistete Fürsorge kommt dabei sowohl ihren Mitgliedern als auch der Gesellschaft als Ganzes zugute. Nicht zuletzt leisten Familien in gesellschaftlichen Krisen einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, wenngleich sie in ihrer Erziehungs- und Fürsorgeverantwortung gleichzeitig verstärkt herausgefordert werden.
Familie ist überall dort, wo generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernommen wird, sei es als Zweieltern-, als Einelternfamilie, Patchwork- oder Regenbogenfamilie.
Zentrale Unterstützung erfahren sie dabei durch Angebote der Familienförderung nach § 16 SGB VIII, wie Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung. Diese Angebote adressieren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen, bieten Beratung, vermitteln Wissen und Fähigkeiten und fördern über Vernetzungsangebote den Austausch untereinander. Sie bieten Familien außerdem eine Erholung von alltäglichen Herausforderungen sowie Raum für gemeinsame Zeit. Familienförderung stärk somit insbesondere die Selbsthilfepotenziale von Familien.
Aus § 16 SGB VIII ergibt sich eine Verpflichtung der Kommunen – als öffentlicher Träger der Jugendhilfe – zur Bereitstellung und Weiterentwicklung einer solchen Angebotsstruktur.1 Dies ist Ausdruck der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern.
Im Folgenden formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen zum Finanzierungsrahmen sowie zur strukturierten Planung und Weiterentwicklung dieser Angebotsstruktur.
Die Empfehlungen richten sich vor allem an Entscheidungsträger/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um auf den verbindlichen Charakter der Rechtspflicht des § 16 SGB VIII hinzuweisen und die Familienförderung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu stärken.
Inhalt:
Das vollständige Papier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.