Fachinformation
22.12.2025 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Migration

Fördermittel für Werteprojekte und Kurs-/Projektreihen für Neuzugewanderte

Durch interkulturelle Begegnungen soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat eine Förderrichtlinie zur Finanzierung von Werteprojekten veröffentlicht. Gefördert werden Angebote zur Wertevermittlung für dauerhaft bleibeberechtigte Erwachsene. Wertevermittlung im Sinne des Staatsministeriums umfasst die Vermittlung von Wissen über Demokratieverständnis, Gleichberechtigung, Toleranz und Kultur. Neuzugewanderten soll gleichzeitig das Ankommen in der Gesellschaft erleichtert und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufgezeigt werden.

Die Angebote können in Form von Kursen, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen umgesetzt werden. Gefördert werden Personalausgaben, Sachausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung und Gemeinausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal 90 %.

Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen: Im ersten Schritt ist dem Staatsministerium eine Projektbeschreibung und ein Ausgaben- und Finanzierungsplan zuzusenden (an sachgebiet-g2(at)stmi.bayern.de ). Nach Freigabe des Projektes durch das Ministerium kann die Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken erfolgen (mindestens zwei Monate vor dem Projektbeginn).

Neben den allgemeinen Angeboten können auch bestimmte spezielle Kurs-/Projektreihen gefördert werden:

  1. Kursreihe „Leben in Bayern“

Der Inhalt der Kursreihe richtet sich nach den von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erarbeiteten Unterrichtsmaterialien. Sie besteht aus drei Modulen, die jeweils 16 bis 18 Unterrichtseinheiten umfassen.

  1. Projektreihe für Frauen „Lebenswirklichkeit in Bayern“

Gefördert werden Angebote, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum „Empowerment“ von Frauen umfassen. Frauen sollen in ihrem Integrationsprozess bestmöglich unterstützt werden. Gewünscht ist, dass Frauen ohne Migrationshintergrund als Gäste teilnehmen und so das Erlernen der deutschen Sprache unterstützen und interkulturelle Kontakte ermöglichen. Die Höhe der Zuwendung ist hier auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.

Weitere Informationen sind zu finden in der Förderrichtlinie unter

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/556/baymbl-2025-556.pdf

Informationen zu den Kurs-/Projektreihen:

https://www.stmi.bayern.de/a-z/anzeigen/wertevermittlung-in-bayern/

Quelle: Bayerisches Ministerialblatt

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Migration

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse