Fachinformation
04.08.2023 Mitgliederangelegenheiten

Gesamtvertrag VG Musikedition für Vervielfältigungen in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen angepasst

Die VG Musikedition hat eine Gebührenerhöhung für die jährlichen Pauschalbeträge für Vervielfältigungen ab dem 01.07.2023 mitgeteilt

Mit Rundschreiben vom September 2019 hatten wir Sie über den Abschluss eines Gesamtvertrages mit der VG Musikedition informiert. Das Rundschreiben fügen wir nochmals bei. Über die letzte Gebührenerhöhung hatten wir im Juni 2022 informiert.

Nun hat die VG Musikedition mitgeteilt, dass die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge für Vervielfältigungen in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen ab dem 01.07.2023 erneut angepasst wurden. Es folgt eine Erhöhung von 76,00 Euro auf 81,00 Euro bis 49 Bewohner usw. Die neuen Pauschalbeträge entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht in dem Mustervertrag.  Dieser ist auch auf der Homepage der VG Musikedition zu finden ist.

Der Gesamtvertragsrabatt von 20 % sowie zusätzlich der Sozialrabatt von 10 % bleiben erhalten. Um diesen Rabatt weiterhin nutzen zu können, ist wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß dem beigefügten Muster nötig.

Weiterhin fügen wir die Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“ zu Ihrer Information bei.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der BAGFW.

Informationen von Stefan Voigt, Paritätischer Gesamtverband Berlin

Mitgliederangelegenheiten
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service