Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Seit dem 17. Dezember 2023 ist die Errichtung einer internen Meldestelle für Einrichtungen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtend.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023 auch für kleinere und mittlere Organisationen. Dies betrifft auch gemeinnützige Einrichtungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower und Hinweisgeber*innen im beruflichen Umfeld vor Repressalien und Sanktionen schützen.
Hierüber hatten wir Sie mit Fachinformationen in 2023 umfassend informiert.
Die vorliegende Handreichung der Rechtsanwaltskanzlei Leu erklärt anschaulich, was das Gesetz konkret in der Praxis bedeutet
und wie das Hinweisgeberschutzgesetz in einer gemeinnützigen Einrichtung umgesetzt werden kann.
Die Handreichung können Sie als PDF-Datei untenstehend herunterladen.