Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de

Wie wir schon berichtet haben, ist die Übergangsregelung für Lehrkräfte (§ 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) um ein Jahr bis 31. Dezember 2027 verlängert worden.
Da die Regelung am 23. April 2026 in Kraft getreten ist, können sich Zustimmungen, die zuvor eingeholt worden waren, entsprechend der bisherigen Gesetzeslage nur auf Zeiträume bis Ende 2026 bezogen haben. Wenn die Zusammenarbeit mit Lehrkräften über den 31. Dezember 2026 hinaus fortgesetzt werden soll, bedarf es folglich erneuter Zustimmungen, damit sich Einrichtungen auf die Rechtsfolgen der Übergangsregelung beziehen können. Nach dieser Regelung gelten Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen für einen befristeten Zeitraum als in der Sozialversicherung versicherungs- und beitragsfrei.
Auch die unseren Mitgliedern vorgeschlagene Formulierung für eine Zustimmung (Fachinformation vom 24. März 2025, dort V.) ist entsprechend der neuen Gesetzeslage anzupassen.
Paritätische Mitgliedsorganisationen können sich diese über ihre Landesverbände oder über den Gesamtverband zusenden lassen.
Kontakt
Dr. Ingo Vollgraf, Referent Arbeitsrecht und Zivilrecht, Paritätischer Gesamtverband, Berlin
arbeitsrecht@paritaet.org
030 24636-352
