Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de

Das Gesetz tritt gestuft in Kraft: Ein Teil tritt bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2, infrastrukturelle Bildungsassistenz nach § 80a, neue §§ 35a–35c zur Eingliederungshilfe, Vorrang von Infrastruktur-/Regelangeboten und Jugendsozialarbeit sowie die Experimentierklausel § 10c, tritt zum 1. Januar 2028 in Kraft.
Eine zweite Reformstufe mit weitergehenden Regelungen u.a. zu Finanzierung, Steuerung, Jugendhilfeplanung, Kostenheranziehung und Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen soll später folgen.
Die Reform verlagert die Ansprüche von Einzelfallhilfen hin zu infrastrukturellen und regulären Angeboten. Für Kitas, Schulen, Träger der Jugendsozialarbeit sowie Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe (vor allem im Bereich der Schul- und Individualbegleitung) ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere bei Planung, Kooperation mit den Jugendämtern und Personalanforderungen.
Den vollständigen Kabinettsentwurf finden Sie als PDF unten verlinkt.
