Fachinformation
23.12.2022 Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Ältere Menschen, Familie, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Pflege

Neue Förderrichtlinien für die Förderung von Familienpflegestationen und Fachstellen für pflegende Angehörige

Der Freistaat Bayern fördert seit vielen Jahren im Rahmen des "Bayerischen Netzwerk Pflege" Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit.

Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden.

Angehörigenarbeit beinhaltet die Beratung, Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Zweck der Förderung ist, die Weiterführung von Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen.

Nun wurden die zugrundeliegenden Förderrichtlinien verlängert und aktualisiert. Hier die wesentlichen Änderungen, gültig ab 01.01.2023:

Erhöhung der Förderung der Fachstellen für pflegende Angehörige auf bis zu 24.000 Euro

Die bisherige Förderpauschale für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (bzw. entsprechend anteilig für eine Teilzeitkraft) wird von bis zu 20.000 Euro auf bis zu 24.000 Euro erhöht.

Förderanträge für das Jahr 2023 können bis zum 31.12.2022 mit der Möglichkeit der erhöhten Förderung von bis zu 24.000 Euro gestellt werden.

Bei Rückfragen an das Bayerische Landesamt für Pflege – Referat 44 wenden:

Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg, Tel.: 09621 9669-2542, E-Mail: senioren-und-pflege(at)lfp.bayern.de 

Erweiterung der förderfähigen Qualifikationen für Familienpflegestationen

Die förderfähigen Qualifikationen im Bereich der Familienpflege wurden ausgeweitet, um den betroffenen Familien eine möglichst bedarfsgerechte Unterstützung zu ermöglichen.

Konkretisierung des Förderzwecks und der Aufgaben der Fachstellen für pflegende Angehörige

Die Beratungsstrukturen für Menschen mit Pflegebedarf sowie deren An- und Zugehörige haben sich kontinuierlich weiterentwickelt, was auch in zeitgemäßen Formulierungen des Förderzwecks Ausdruck findet.

Die Änderung der Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt verkündet.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-726/

Konsolidierte Fassung der Richtlinie: Diese wird nach Inkrafttreten am 31.12.2022, voraussichtlich unter dem bisherigen Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV294809, veröffentlicht werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Ältere Menschen, Familie, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Pflege

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse