Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Der Freistaat Bayern fördert seit vielen Jahren im Rahmen des "Bayerischen Netzwerk Pflege" Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit.
Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden.
Angehörigenarbeit beinhaltet die Beratung, Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Zweck der Förderung ist, die Weiterführung von Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen.
Nun wurden die zugrundeliegenden Förderrichtlinien verlängert und aktualisiert. Hier die wesentlichen Änderungen, gültig ab 01.01.2023:
Erhöhung der Förderung der Fachstellen für pflegende Angehörige auf bis zu 24.000 Euro
Die bisherige Förderpauschale für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (bzw. entsprechend anteilig für eine Teilzeitkraft) wird von bis zu 20.000 Euro auf bis zu 24.000 Euro erhöht.
Förderanträge für das Jahr 2023 können bis zum 31.12.2022 mit der Möglichkeit der erhöhten Förderung von bis zu 24.000 Euro gestellt werden.
Bei Rückfragen an das Bayerische Landesamt für Pflege – Referat 44 wenden:
Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg, Tel.: 09621 9669-2542, E-Mail: senioren-und-pflege(at)lfp.bayern.de
Erweiterung der förderfähigen Qualifikationen für Familienpflegestationen
Die förderfähigen Qualifikationen im Bereich der Familienpflege wurden ausgeweitet, um den betroffenen Familien eine möglichst bedarfsgerechte Unterstützung zu ermöglichen.
Konkretisierung des Förderzwecks und der Aufgaben der Fachstellen für pflegende Angehörige
Die Beratungsstrukturen für Menschen mit Pflegebedarf sowie deren An- und Zugehörige haben sich kontinuierlich weiterentwickelt, was auch in zeitgemäßen Formulierungen des Förderzwecks Ausdruck findet.
Die Änderung der Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt verkündet.
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-726/
Konsolidierte Fassung der Richtlinie: Diese wird nach Inkrafttreten am 31.12.2022, voraussichtlich unter dem bisherigen Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV294809, veröffentlicht werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege