Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Die Änderungen erleichtern die Beantragung von Fördermitteln und bauen bürokratische Hürden ab.. Eine weitere zentrale Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie seit 01.01.2022 auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine.
Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 1. Februar 2025 möglich.
https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024
Weitere Informationen und Kontakt für Beratung:
https://www.klimaschutz.de/de/beratung
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz