Fachinformation
07.08.2023 Aus dem Landesverband

Öffentliche Konsultation zur Wohlfahrtsmessung im Jahreswirtschaftsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Jahreswirtschaftsbericht 2022 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde erstmals ein eigenes Kapitel für die Wohlfahrtsmessung eingeführt. Mit einem Set aus über 30 Indikatoren wurden verschiedene Aspekte von Wohlfahrt abgebildet. Ziel der Wohlfahrtsmessung ist es, neben ökonomischen auch ökologische und soziale Dimensionen in den Blickpunkt zu rücken und damit traditionelle wirtschaftspolitische Kennziffern, wie das Bruttoinlandsprodukt, zu ergänzen.

Quantitatives Wirtschaftswachstum im Sinne einer Steigerung des Bruttoinlandsproduktes ist nicht gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Gemeinwohls und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem sind Verteilungseffekte und Nachhaltigkeit des Wachstums relevant: Sind Zuwächse bei Einkommen sozial gerecht verteilt und erreichen sie alle in Deutschland lebenden Menschen? Gelingt es, die Bildungschancen zu verbessern, die Teilhabe zu erhöhen und Innovationskraft dauerhaft zu sichern? Sind wir auf dem Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität? Schaffen wir es, menschliches Wirtschaften mit ökologischen Grenzen zu vereinbaren, um so die natürlichen Lebensgrundlagen für aktuelle und kommende Generationen zu erhalten?

Mit dem Kapitel im Jahreswirtschaftsbericht liegt ein Ansatz der Bundesregierung zur Messung von Wohlfahrt vor, der aus einer Zusammenarbeit der Bundesministerien unter Federführung des BMWK hervorgegangen ist. Ein wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die angestrebte kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung. Dabei geht es nicht zuletzt um ein Angebot für einen vielfältigen wirtschaftspolitischen Dialog. Diese Konsultation soll dazu dienen, ein möglichst breites Meinungsspektrum von interessierten Akteuren zu sammeln.

Hierzu lädt das Bundesministerium Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft ein, ihre Position zur Wohlfahrtsberichterstattung mitzuteilen. Alle Stellungnahmen werden im BMWK sorgfältig analysiert und reflektiert. Die Annahme und Umsetzung von Empfehlungen wird unter Beachtung von fachlichen und politischen Gesichtspunkten abschließend von den für die jeweiligen Themenbereiche zuständigen Ministerien entschieden.

Die schriftliche Konsultationsphase findet im Zeitraum vom 25. Juli bis zum 6. September 2023 statt.

Weitere Informationen und Link zum Fragebogen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wohlfahrtsmessung/konsultation.html

Dateien:
jwb-2023-kapitel-wohlfahrtsmessung.pdf
Aus dem Landesverband