Fachinformation
15.09.2023 Mitgliederangelegenheiten

Veröffentlichung von Regeln und Erkenntnissen zum Mutterschutzgesetz im Ministerialblatt zur Neufassung der MuSchR 10.01.2023 „Gefährdungsbeurteilung“

Die BGW informiert: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ) hat folgende Bekanntmachungen zu Regeln für den Mutterschutz im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht

Veröffentlichung von Regeln und Erkenntnissen zum Mutterschutzgesetz im Ministerialblatt zur Neufassung der MuSchR 10.01.2023 „Gefährdungsbeurteilung"
(GMBl. Nr. 39 vom 08. August 2023, Seiten 818ff)

Die BGW informiert: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ) hat folgende Bekanntmachungen zu Regeln für den Mutterschutz  im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht  

Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, eventuelle Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder während ihrer Ausbildung zu ermitteln. Auf dieser Grundlage sollen geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, die es der schwangeren oder stillenden Frau ermöglichen, sicher an der Ausbildung oder am Erwerbsleben teilzuhaben.

Die MuSchR konkretisiert die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation und Information durch die Arbeitgebenden. Die Regel bezieht sich auch auf unzulässige Arbeitszeiten und auf unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen.

Mit der MuSchR 10.01.2023 werden zwei Stufen der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung (Stufe 1), welche vor der Bekanntmachung einer Schwangerschaft durchzuführen ist, sowie eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung, die nach Bekanntgabe der Schwangerschaft erfolgen muss. Dabei sind die in Stufe 1 ermittelten Gefährdungen auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und durchzuführen (Stufe 2). Darüber hat der Arbeitgeber der schwangeren Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. 

Die Mutterschutz-Regel wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erstellt.

Die aktuelle Fassung der MuSchR 10.01.2023 ist auf der BFzA-Homepage unter folgender Adresse veröffentlicht. s. Anlagen und Link

Informationen von der BGW-Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege www.bgw-online.de

Mitgliederangelegenheiten

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service