Fachinformation
05.01.2023 Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Inklusion, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Vierter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

Wie lange dauert es im Schnitt, bis ein Antrag auf Teilhabe bewilligt wird? Wie häufig muss Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden, wie häufig wird geklagt? Wie viele Persönliche Budgets werden bewilligt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich in den Teilhabeverfahrensberichten, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) seit 2018 für jedes Jahr veröffentlicht werden. Der vierte Bericht gibt Auskunft bezogen auf das Jahr 2021.

1079 der 1268 Rehabilitationsträger in Deutschland haben Daten erfasst und sie entsprechend der gesetzlichen Vorgabe an die BAR übermittelt. Auf dieser Grundlage wurde der aktuelle Teilhabeverfahrensbericht erarbeitet. Der Bericht soll die Zusammenarbeit der Träger transparenter machen und Möglichkeiten zur Steuerung und Evaluation eröffnen. Auswertungen werden zu den in § 41 SGB IX definierten Vorgaben vorgelegt.

Detaillierte Informationen sind dem vollständigen Bericht zu entnehmen. Dieser und alle drei bisher erschienenen Teilhabeberichte stehen auf der untenstehenden Webseite zum Download zur Verfügung.

Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Inklusion, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Klaus Lerch, Referent Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Bettina Wagner, Referentin Teilhabe von Menschen mit Behinderungen