Fachinformation
20.07.2020 Fachbereich Migration, Region Unterfranken, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Migration und Flucht

Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte

Der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht die überarbeitete Auflage 2020 inkl. Änderungen durch das "Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz"

Die Leistungen der Ausbildungsförderung sind ein wesentliches Instrument zur Ermöglichung sozialer und ökonomischer Teilhabe. Zugleich ist die Förderung einer Ausbildung eine wichtige Voraussetzung zur nachhaltigen Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.

Für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen ist in den vergangenen Jahren der Zugang zu beruflichen und (hoch-)schulischen Ausbildungen in Deutschland im Bereich des Aufenthalts- und Beschäftigungsrechts deutlich erleichtert und attraktiver gestaltet worden. Mit Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 wurde diese Entwicklung allerdings nur für bestimmte Personengruppen fortgeschrieben. So ist es zwar zu weiteren Öffnungen beim Zugang zur Ausbildungsförderung z.B. für Unionsbürger*innen gekommen, aber bei jungen Geflüchteten bestehen weiterhin je nach Aufenthaltsstatus und Förderinstrument unterschiedliche Zugänge. Und diese sind durch den eingeführten Stichtag mit der Einreise vor dem 01.08.2019 teilweise noch komplexer geworden. Fraglich bleibt auch, wie sich die unmittelbar mit der Ausbildungsförderung verbundene praktische Umsetzung der Ausbildungsduldung aufgrund der Neuregelungen zum 01.01.2020 entwickeln wird.

Die Broschüre finden Sie unter den angegebenen Link.

Fachbereich Migration, Region Unterfranken, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Migration und Flucht

Verantwortlich:
Andreas Selig, Referent Migration