Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Etwa 55 Organisationen sind Mitglied in Unterfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Unterfranken
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 0
Fax: 0931 | 35401 - 11
unterfranken(at)paritaet-bayern.de
Der Paritätische in Unterfranken berät und begleitet seine Mitgliedsorganisationen bei Fragen zur Finanzierung und Förderung sozialer Arbeit. Er leistet Unterstützung in den beiden Bereichen Zuschüsse Landesmittel des Freistaates Bayern sowie Stiftungen und Lotterien.
Neben der Abklärung diverser Fördermöglichkeiten steht der Paritätische je nach Förderbereich als Partner im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren zur Verfügung.
Er informiert seine Mitgliedsorganisationen über Änderungen und Entwicklungen in den unterschiedlichen Förderbereichen und setzt sich für deren Interessen ein.
Untenstehend finden Sie einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten und aktuelle Informationen zu Fördermitteln.
Patenschaften für Geflüchtete – „Menschen stärken Menschen“
Das Bundesfamilienministerium fördert Aufbau, Qualifizierung und Begleitung von Patenschaften für geflüchtete Menschen.
Kultur macht stark
Das Bundesbildungsministerium fördert außerschulische kulturpädagogische Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche und junge erwachsene Flüchtlinge
Gemeinwesenorientierte Projekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer
Das Bundesamt für Migration fördert wohnumfeldbezogene Projekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleibeperspektive.
Integrationskurse
Das Bundesamt für Migration fördert Sprach- und Orientierungskurse für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive.
Jugendmigrationsdienste
Gefördert werden schwerpunktmäßig Beratungs- und Gruppenangebote zur Begleitung des Integrationsprozesses bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund.
Migrationserstberatung
Gefördert werden migrationsspezifische Beratungsangebote zur Initiierung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses von erwachsenen Migrantinnen und Migranten.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit zahlreichen Förderprogrammen und Richtlinien die soziale Arbeit in Bayern. Die Förderbereiche erstrecken sich über ein breites Spektrum von Behindertenhilfe und Altenhilfe bis hin zur Migrationsberatung oder Strafentlassenenhilfe. Die meisten Förderungen können nur als Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes beantragt werden.
Offene Behindertenarbeit
Gefördert werden ambulante Dienste, die niedrigschwellige Beratung und Betreuung mit dem Ziel der Teilhabe für Menschen mit Behinderung anbieten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege oder einem Landesbehindertenverband.
Asylsozialberatung
Gefördert werden Personalkosten für die soziale Beratung und Betreuung von Asylsuchenden sowie von Ausländerinnen und Ausländern, die in staatlichen Unterkünften wohnen.
Migrationsberatung
Gefördert werden Beratung und Integrationsbegleitung von auf Dauer in Bayern lebenden Migrantinnen und Migranten.
Selbsthilfegruppen
Gefördert werden Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
Gefördert werden Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der sozialen Teilhabe.
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Gefördert werden Personalkosten von Ehe- und Familienberatungsstellen, die Mitglied in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege sind.
Familienbildung
Gefördert werden Tagesseminare zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern.
Betreuungsvereine
Gefördert werden die Gewinnung und Koordination von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.
Behindertensport
Gefördert werden regelmäßige Sportmaßnahmen für Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Strafentlassenenhilfe
Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe können Fördermittel zur Unterstützung des Übergangs von Haft zu Wiedereingliederung beantragen.
Angehörigenarbeit
Gefördert werden Personalkosten von Fachstellen für pflegende Angehörige.
Fortbildung Altenhilfe
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen in der Altenarbeit und Altenpflege.
Fortbildung Behindertenhilfe
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen in der Behindertenarbeit.
Pflegeergänzende Leistungen
Gefördert werden niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige, insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Familienpflege
Gefördert werden Familienpflegestationen für die Familienpflege.
Aktion Mensch
Die Aktion Mensch fördert Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten, Kinder und Jugendliche.
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) fördert Einrichtungen und Projekte für ältere Menschen, für Kinder und Jugendliche und für Menschen, die aufgrund ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation Hilfe bedürfen.
Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fördert Projekte, die die Lebenssituation von älteren Menschen verbessern.
Lotterie GlücksSpirale
Die Lotterie GlücksSpirale fördert Gemeinnütziges Engagement, soziale Projekte und Investionen für alle Zielgruppen der sozialen Arbeit. Die Fördermittel stehen nur den Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen zur Verfügung.
Stiftung Deutsche Jugendmarke
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe.
Bayerische Stiftung Hospiz
Die Bayerische Stiftung Hospiz unterstützt die ehrenamtliche Hospizarbeit in Bayern.
Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V
Gefördert werden Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
Ambulante Hospizarbeit nach § 39a SGB V
Gefördert wird qualifizierte Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste.
Präventionsgesetz Lebenswelten
Gefördert werden Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen.
Selbsthilfeförderung bei Sucht
Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert die Selbsthilfearbeit im Bereich der Suchtkrankenhilfe.
In der Fördermitteldatenbank des Paritätischen in Bayern können Mitgliedsorganisationen Fördermittel und Zuschüsse für ihre Arbeit recherchieren.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. bietet eine Onlinedatenbank mit Links zu in Deutschland tätigen Stiftungen.
Andreas Selig
Landesmittel und GlücksSpirale
Münzstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 | 35401 - 17
Fax: 0931 | 35401 - 11
andreas.selig(at)paritaet-bayern.de
Ilona Busch-Heuer
Lotterie- und Stiftungsmittel
Spitalgasse 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 | 20565 - 416
Fax: 0911 | 20565 - 413